Michael Schaffer-Kral,
Head of Market Access Sanofi Österreich

Pharmakonzerne verlangen viel zu hohe Preise für Medikamente. Sie leisten keine echte Research-Arbeit, sondern bedienen sich der Forschungsergebnisse öffentlich finanzierter universitärer Einrichtungen – Steuerzahler*innen zahlen somit doppelt.

WILLKÜRLICHE UND ZU HOHE PREISE

Wer kennt diese Argumente nicht? Die Realität sieht jedoch anders aus. In Österreich können Arzneimittelhersteller die Preise ihrer Produkte keineswegs frei festsetzen, sofern diese von der Sozialversicherung bezahlt werden sollen. Sie unterliegen strengen Regulierungen. Das wiederum bedeutet einen enormen Kostendruck bei der Entwicklung innovativer Medikamente. Hier die wichtigsten Vorurteile und Fakten:

  • Pharmafirmen setzen Medikamentenpreise willkürlich fest

Eine tatsächlich freie Preisfestsetzung bei Arzneimitteln gibt es beispielsweise in den USA, aber nicht in Österreich. Wenn ein neues Medikament von der Krankenkasse erstattet werden soll, muss sich dessen Preis an einem bereits erstattungsfähigen Vergleichspräparat orientieren.

Sind beide Produkte gleichwertig, muss das neue Medikament billiger sein. Nur wenn das neue Arzneimittel einen erheblichen Zusatznutzen für die Mehrzahl der Patient*innen hat – und dieser von der Behörde anerkannt wird - darf es um maximal zehn Prozent teurer sein. Offensichtliche Patientennutzen finden in der Regel seitens der Sozialversicherung allerdings meist keine Anerkennung. Wurde ein Medikament z.B. bisher in Form von mehreren Tabletten pro Tag verabreicht und man entwickelt zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Darreichungsform desselben Medikaments, bei der eine einzige Tablette pro Tag dieselbe Wirkung erzielt, erhält man in der Regel keinen äquivalenten Preis. In solchen Konstellationen sieht man sich paradoxerweise mit einer Preissenkungsforderung im Vergleich zum eigenen Präparat konfrontiert, um in die Regelerstattung der Sozialversicherung aufgenommen zu werden. Man müsste sich also preislich selbst unterbieten, obwohl man den Patient*innen einen offensichtlichen Anwendungsvorteil verschaffen würde.

Entscheidendes Timing bei der Erstattung

Sozialversicherung und Arzneimittelhersteller sind sich nicht immer einig, welches bereits erstattete Medikament als Vergleichspräparat zur Preisermittlung herangezogen werden soll. Dabei spielt das Timing oft eine entscheidende Rolle. Wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig an ähnlichen Wirkstoffen arbeiten, wird der „erste“ als Benchmark herangezogen. Jenes Unternehmen, das sein Produkt etwas später auf den Markt bringt, fällt damit um den Preisaufschlag für den Zusatznutzen um – es sei denn man könne mit einer Direkt-Vergleichsstudie Überlegenheit beweisen. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs der jeweiligen Markteintritte ist es allerdings in der Regel faktisch unmöglich zu diesem Zeitpunkt Direkt-Vergleichsstudien des eigenen Produkts gegenüber dem anderen überhaupt durchgeführt zu haben.

Nicht teurer als der EU-Durchschnitt

Ein Medikament im Erstattungskodex darf aufgrund der derzeitigen Regularien nicht teurer sein als sein Durchschnittspreis aus jenen EU-Ländern, in denen das Produkt schon verfügbar ist. Auch für Medikamente, die nicht in der Regelerstattung sind, deren Preise die Hersteller also grundsätzlich frei festsetzen dürfen, kann es nachträglich diese Preisgrenze geben. Dann nämlich, wenn mit ihnen mehr als 750.000 Euro jährlich umgesetzt werden. In diesem Fall muss der Hersteller rückwirkend die Differenz zum EU-Durchschnittspreis an die Sozialversicherung abführen.

Der Durchschnittspreis, der gleichzeitig auch die Obergrenze bildet, wird auf Basis der Preise aller EU-Länder berechnet – unabhängig von deren wirtschaftlicher Situation und auch ungeachtet dessen, ob der Zugang des Medikaments in den anderen Ländern vergleichbar ist. Er ist daher kein qualitativer Referenzwert und als solcher weder aussagekräftig noch gerecht. Ein methodisch besserer und nachvollziehbarer Ansatz wäre es, wenn Österreich zumindest ausschließlich wirtschaftlich ebenbürtige Länder bei der Referenzpreisermittlung heranziehen würde.

  • Medikamente sind zu teuer

In Österreich sind die Arzneimittelpreise seit 1996 jährlich gefallen. Grund dafür ist eine fehlende Indexierung für Medikamentenpreise. Während die Preise anderer Waren und auch die Rezeptgebühr regelmäßig an die Inflation angepasst werden, passiert das bei Arzneimitteln nicht.

Die Pharmaquote, also der Anteil der Arzneimittelausgaben an den gesamten Gesundheitsausgaben, liegt in Österreich mit 11,9 Prozent im europäischen Vergleich im unteren Drittel.

Kostenwahrheit bei den Ausgaben

Dass die breite Bevölkerung Medikamente dennoch als überteuert wahrnimmt, hat mehrere Ursachen. Eine davon liegt in der Darstellung der Zahlen: Die Sozialversicherung weist die Ausgaben für Arzneimittel als Bruttobeträge aus. Diese Darstellung zeichnet jedoch ein nicht korrektes Bild von überhöhten Kosten. Um die tatsächlichen Medikamentenkosten zu eruieren, müssten nämlich die Rezeptgebühren und sämtliche Rückzahlungen der Pharmaindustrie von den Bruttoausgaben abgezogen werden.

Hohes Risiko, großer Nutzen

Eine weitere Ursache ist das fehlende Bewusstsein über die wirtschaftlichen Aspekte der Arzneimittelentwicklung. Die Entwicklung innovativer Medikamente ist extrem teuer und kostet im Durchschnitt bis zu 2,2 Milliarden Euro.

Neben Entwicklungs- und Produktionskosten spielt auch das hohe wirtschaftliche Risiko eine Rolle. Immerhin schaffen es lediglich ein bis zwei von rund 10.000 untersuchten potenziellen Arzneimittelwirkstoffen auf den Markt.

Auf der anderen Seite bringen innovative Medikamente einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen mit sich: Abgesehen von dem individuellen Nutzen für die/den einzelne/n Patientin/en reduzieren oder verkürzen sie Spitalsaufenthalte, vermindern Pflegebedürftigkeit und erleichtern die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit.

  • Pharmafirmen haben wenig Forschungsaufwand

Auch dieses Argument ist häufig: Pharmakonzerne leisten keine echte Research-Arbeit, sondern bedienen sich der Forschungsergebnisse öffentlich finanzierter universitärer Einrichtungen. Steuerzahler*innen würden deshalb für Medikamente doppelt zahlen.

Übersehen wird dabei, dass Pharmakonzerne die Einrichtungen für deren Forschungsarbeit abgelten. Für die Medikamentenentwicklung müssen sie darüber hinaus weitere Forschung betreiben. Dabei haben sie keine Garantie, dass das Medikament letztlich auch zugelassen wird und sie einen angemessenen Preis dafür erhalten.

FAZIT

Die Preisgestaltung bei Medikamenten ist in Österreich streng reguliert. Für Pharmaunternehmen ist es eine echte Herausforderung, unter großem Kostendruck und innerhalb unsicherer und einschränkender Rahmenbedingungen Innovationen voranzutreiben und gleichzeitig leistbare Medikamente zur Verfügung zu stellen.

Abgesehen von gesetzlichen Änderungen ist es wichtig, in der breiten Bevölkerung Bewusstsein dafür zu schaffen, welches Risiko und welche Kosten einerseits und welcher Nutzen und welche Vorteile andererseits mit der Arzneimittelentwicklung verbunden sind. Diese Basis braucht es für eine vernünftige und sachliche Diskussion über die Preispolitik.

August 2021

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Startkachel: Gumpanat/Getty Images
Porträt: Katharina Schiffl